§ 19 Abs 3 AsylG 1991 idF BGBl 1992/8 (Asylverfahren, Zustellung, Änderung der Abgabestelle, Hinterlegung bei Behörde ohne vorhergehenden Zustellversuch; Hinterlegung beim Postamt, unwirksame Zustellung, keine Heilung des Zustellmangels durch Übermittlung einer Bescheidkopie an Postbevollmächtigten)
VwGH 09.10.1997, 97/20/0490