§ 17 Abs 2 Z 6 FrG (Ausweisung; illegale Einreise; Betretenwerden innerhalb eines Monats; Anlass der Betretung; Stellung eines Asylantrages)
VwGH 08.10.1997, 96/21/0370
Der Bf meint, eine Ausweisung nach § 17 Abs 2 Z 6 FrG erfordere eine Betretung binnen Monatsfrist nach illegaler Einreise. Da diese Betretung nicht festgestellt worden sei und auch tatsächl nicht stattgefunden habe, sei die Ausweisung aus dem genannten Grunde rechtswidrig erfolgt.