§ 1 Z 1 AsylG 1991 (Flüchtling, wohlbegründete Furcht vor Verfolgung aus Konventionsgründen; Nigeria, Verweigerung der Erschießung eines früheren Generalmajors, Unterstellung einer politischen Gesinnung, Beurteilung als Feind der Militärregierung; zeitlicher Konnex, Verstreichen von 6 Monaten zwischen Ereignis und Ausreise, Frage des Verborgenhaltens während dieser Zeit maßgeblich)
VwGH 11.11.1997, 96/01/0285