§ 1 Z 1 AsylG 1991 (Flüchtling, wohlbegründete Furcht vor Verfolgung; Kurde in der Türkei)
§ 2 Abs 2 Z 2 AsylG 1991 (Nachfluchtgrund, keine Asylgewährung, wenn Umstände mit Asylabsicht herbeigeführt wurden, Teilnahme an einer illegalen Demonstration in Österreich)