§ 12 Abs 4 Oö FLG 1979 (amtliche Bewertung unter Zuhilfenahme vorhandener, den Zielen und Aufgaben der Zusammenlegung angepasster oder entsprechend ergänzter amtlicher Schätzungsergebnisse; Zulässigkeit der Bewertung aufgrund der Finanzbodenschätzungsreinkarte)
VwGH 13.11.1997, 97/07/0139