§ 14d Abs 2 TierärzteG (Erwerb eines Facharzttitels, Zulassung zur Prüfung, Entscheidung des Prüfungssenates)
§ 72 Abs 4 Z 3 TierärzteG (de facto-Anerkennung, Voraussetzungen, ua Beschluss der Hauptversammlung der Bundeskammer; keine Bedenken im Hinblick auf Gleichheitsgebot, Verletzung im Gleichheitsrecht durch Unterlassung jeglicher Begründung)