Art 7 Abs 1 B-VG (Gleichheit, Sachlichkeitsgebot; Gleichheitswidrigwerden einer gesetzlichen Regelung; Vertrauensschutz, Dispositionsschutz, unbefristete Ermächtigung zu wirtschaftslenkenden Eingriffen in Form der Untersagung von Dispositionen)
Art 18 Abs 1 B-VG (Legalitätsprinzip, Bescheidermächtigung, keine bloß formalgesetzliche im Falle des § 4 EnWG 1935 ; keine Derogation iJ 1945 durch Wiederinkrafttreten des Art 18 Abs 1 B-VG)