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VfGH 26. 2. 1998, B 886, 887/97 (ENTEIGNUNG)

JudikaturENTEIGNUNGZfV 1998/1790ZfV 1998, 721

§ 17 Abs 2 Oö BauO (Grundabtretung aufgrund Bebauungsplan für öffentliche Verkehrsfläche, Änderung des Bebauungsplanes, nicht mehr Verkehrsfläche; Rückübereignungsanspruch; keine Anwendung bei Abtretungsverpflichtung, die sich nicht aus Bebauungsplan ergab; Rückübereignungsanspruch aber unmittelbar aus Verfassung)

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