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VwGH 11. 9. 1997, 94/07/0131 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 1998/1752ZfV 1998, 702

§ 12 Abs 2 WRG (Parteistellung, Berührung in bestehenden Rechten, ua Grundeigentum, Wassernutzungen; Rechtsübergang allein nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes)

§ 22 WRG (Wasserbenutzungsrechte, ortsfeste, Berechtigter ist jeweiliger Liegenschaftseigentümer; Übergang des Wasserbenutzungsrechtes mit zivilrechtlichem Eigentumsübergang)

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