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VwGH 18. 6. 1997, 97/03/0101 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1998/1729ZfV 1998, 697

§ 73 Abs 2 AVG (Entscheidungspflicht, Devolutionsantrag; Einbringung unmittelbar bei sachlich in Betracht kommender Oberbehörde, andernfalls kein Zuständigkeitsübergang und Zurückweisung des Devolutionsantrages)

VwGH 18.06.1997, 97/03/0101

Der DevolutionsA wurde bei der AUSTRO CONTROL GmbH eingebracht. Ein nicht unmittelbar bei der sachl in Betracht kommenden OberBeh eingebrachter DevolutionsA kann (nach VwGH 09.11.1988, 88/03/0198) nicht den Übergang der E-Pflicht bewirken.

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