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VwGH 18. 6. 1997, 97/03/0029 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 1998/1668ZfV 1998, 684

§ 16 Abs 2 lit b StVO (Überholverbot bei ungenügender Sicht und auf unübersichtlichen Straßenstellen, Gegenverkehr für das Tatbild unbeachtlich)

VwGH 18.06.1997, 97/03/0029

1. Die Rechtsfrage, ob der vom Bf vorgenommene Überholvorgang iSd § 16 Abs 2 lit b StVO unzulässig war, ist vom Beginn dieser Maßnahme aus zu beurteilen.

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