§§ 43 f WBehG (nachträgliche Vorschreibung von Kostenbeiträgen; Voraussetzung eines bestimmte Betragsgrenzen übersteigenden Einkommens; Neubemessung nur für Zukunft/auch für vergangene Zeiträume; Unterscheidung zwischen Einkommen und pflegebezogenen Geldleistungen)
VwGH 24.06.1997, 95/08/0268