§ 52 Abs 1 Wr KAG 1987 (Pflegegebühren, sozialversicherter Patient; keine Übernahme der Pflegegebühren, soweit Sozialversicherungsträger tatsächlich Ersatz leistet; Zahlungspflicht ist öffentlich rechtliche Schuld)
VwGH 05.08.1997 95/11/0351
Nach § 52 Abs 1 Wr KAG kommt es bei der Frage, wer zur Übernahme der Pflegegebühren verpflichtet ist, allein darauf an, ob der SozVersTräger tats Ersatz der Pflegegebühren leistet, nicht jedoch ob er dazu verpflichtet wäre. Die Frage, ob die Voraussetzungen für die Asylierung zu Recht bejaht und die Verweigerung der weiteren Anstaltspflege zu Recht erfolgt ist, ist in einem LeistungsstreitVerf mit dem Träger der SozVers auszutragen, nicht jedoch im Verf zur Vorschreibung der Pflegegebühren (vgl VwGH 21.01.1997, 94/11/0090).