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VwGH 5. 8. 1997, 96/11/0346 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 1998/1604ZfV 1998, 667

§ 31a Abs 2 KDV (kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit; genaue Angaben über Aussagewert der Testwerte im verkehrspsychologischen Befund erforderlich)

VwGH 05.08.1997 96/11/0346

In Ansehung der kraftfahrspezif Leistungsfähigkeiten wird im Befund des Kuratoriums für Verkehrssicherheit zur Frage des Reaktionsverhaltens und der Konzentrationsfähigkeit des Bf zwar auf die bei ihm durchgeführten Untersuchungen Bezug genommen und es wird dargelegt, dass eine gewisse Fehleranzahl in mehreren Fällen vorgelegen sei, daraus ist jedoch nicht schlüssig ableitbar, dass die einzelnen Leistungsfunktionen in einem solchen Ausmaß beeinträchtigt sind, dass deshalb die nötige kraftfahrspezif Leistungsfähigkeit insgesamt nicht ausreichend gegeben ist. Insb ist mangels Angabe der nach dem Erkenntnisstand der Verkehrspsychologie jeweils maßgebenden Grenzwerte nicht nachvollziehbar, wie der Befundersteller von den im Befundblatt über „Kraffahrspezif Leistungsfunktionen" aufscheinenden Testwerten zu den wiedergegebenen Wertungen gelangte. Aufhebung wegen Verletzung von VerfVorschriften.

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