§ 74 Abs 1 KFG (Lenkerberechtigung, vorübergehende Entziehung, fehlende Verkehrszuverlässigkeit oder fehlende geistige oder körperliche Eignung; unterschiedliche Eignungsvoraussetzungen; Bereitschaft zur Verkehrsanpassung, Element der geistigen Eignung, Ermittlung durch die Methoden der Verkehrspsychologie)
VwGH 05.08.1997, 95/11/0189