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VwGH 14. 5. 1997, 95/03/0083 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 1998/1598ZfV 1998, 665

§ 102 Abs 5 lit b KFG (Aushändigen des mitgeführten Zulassungsscheines, ohne unnötigen Aufschub)

§ 102 Abs 6 KFG (Sicherung des abgestellten Kfz; Steckenlassen des Zündschlüssels)

§ 102 Abs 10 und 11 KFG (Zugänglichmachen des Verbandszeuges und der Warneinrichtung, ohne unnötigen Aufschub)

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