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VwGH 11. 9. 1997, 95/06/0174 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1998/1460ZfV 1998, 622

§ 114 Abs 1 Tir ROG 1994 (im Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehende Bebauungspläne, Außerkrafttreten mit Erlassung des allgemeinen Bebauungsplanes, bis dahin Anwendung, soweit nicht im Widerspruch zu Tir ROG; Festlegung der höchstzulässigen Wandhöhe durch Anzahl der Vollgeschoße)

§ 3 Abs 4 Tir BauO (Dachgeschoß; Vollgeschoß, wenn über mehr als die Hälfte der Fläche Abstand zur Dachhaut mehr als 2,70 m)

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