§ 28 Abs 1 b Z 2 AZG (Strafnorm, Verletzung der Pflichten nach der Verordnung 3821/85 /EWG durch den Arbeitgeber)
Art 15 Abs 2 EG-Verordnung 3821/85 /EWG (Kraftfahrer, Benutzen von Schaublättern, Entnahme des Schaublattes erst nach der täglichen Arbeitszeit; keine Pflicht des Arbeitgebers statuiert)