§ 2 BEinstG (begünstigter Behinderter, Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten)
§ 14 BEinstG (Nachweis der infolge einer Gesundheitsschädigung um mindestens 50% geminderten Erwerbsfähigkeit; Form des Nachweises; Tatsache der Minderung der Erwerbsfähigkeit; rechtskräftiger Bescheid über diese Tatsache)