vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VfGH 4. 12. 1997, G 124/96 (ZIVILRECHT)

JudikaturZIVILRECHTZfV 1998/1428ZfV 1998, 575

§ 139 Abs 3 ABGB idF BGBl 1995/25 (Familienname des ehelichen Kindes, Eltern mit unterschiedlichen Familiennamen; Bestimmungsmöglichkeit der Eltern; bei fehlender Bestimmung erhält Kind Familienname des Vaters; Regelung achtet das Privat- und Familienleben gemäß Art 8 MRK; Regelung nicht unsachlich)

Art 7 B-VG (Gleichheitsgrundsatz)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!