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VwGH 18. 3. 1997, 96/08/0386 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1998/1286ZfV 1998, 542

§ 46 Abs 2 VwGG (Wiedereinsetzung; Gründe; fälschliche Einräumung eines Rechtsmittels durch anzufechtenden Bescheid und Ergreifen dieses Rechtsmittels durch Partei)

VwGH 18.03.1997, 96/08/0386

Gem § 46 Abs 2 VwGG ist die WE wegen der Versäumung der Beschwerdefrist auch dann zu bewilligen, wenn die Beschwerdefrist versäumt wurde, weil der anzufechtende B fälschl ein Rechtsmittel eingeräumt und die Partei das Rechtsmittel ergriffen hat. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt, weshalb dem WE-A stattzugeben war.

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