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VwGH 28. 4. 1997, 94/10/0094 (NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ)

JudikaturNATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZZfV 1998/1246ZfV 1998, 532

§ 5 Abs 1 Oö NSchG 1982 idF LGBl 1988/72 (Seeuferzone von 500 m; Verbot jedes Eingriffes in das Landschaftsbild; außer Feststellungsbescheid nach Interessenabwägung; „Eingriff“; Verstärkung vorhandener Eingriffswirkung; Widmungsvorschriften, Baulandwidmung, öffentliches Interesse damit dokumentiert, Gewichtung bleibt dennoch der Naturschutzbehörde vorbehalten; Gerätehütte)

VwGH 28.04.1997, 94/10/0094

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