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VwGH 21. 4 1997, 96/17/0488 (MONOPOLE)

JudikaturMONOPOLEZfV 1998/1242ZfV 1998, 530

§ 2 Abs 1 GlSpG 1989 (Ausspielungen, Begriff; Inaussichtstellen einer vermögenswerten Gegenleistung durch den Veranstalter; bedeutet keine ausdehnende Auslegung zulasten des Beschuldigten)

§ 4 Abs 2 GlSpG 1989 (nicht dem Glücksspielmonopol unterliegende Ausspielungen mittels Glücksspielautomaten; Einsatz nicht über 5 S und Gewinn nicht über 200 S; Regelung dem Landesgesetzgeber zugänglich)

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