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VwGH 11. 6. 1997, 96/21/0964 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1998/1177ZfV 1998, 514

§ 18 Abs 2 Z 7 (Aufenthaltsverbot, bestimmte Tatsache, Unvermögen des Nachweises, dass Unterhalt in Österreich gesichert ist; regelmäßiges Einkommen der Ehegattin)

VwGH 11.06.1997, 96/21/0964

Die Ehegattin des Bf verdient monatlich S 13.116,- netto, 14mal jährl. Die Ehegattin ist Mieterin einer ausreichend großen Wohnung, in der der Bf mit ihr zusammenleben kann.

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