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VwGH 27. 6. 1997, 96/19/0256 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1998/1165ZfV 1998, 512

§ 3 Abs 3 AufG (Vorbringen; Bescheinigungsanbieten; besonders berücksichtigungswürdiger Fall)

VwGH 27.06.1997, 96/19/0256

Die Geltendmachung der Ausnahmebest des § 3 Abs 3 AufG (idF vor der Nov BGBl 351/1995) setzt notwendigerweise ein auf das Vorliegen der anspruchsbegründenden Voraussetzungen gerichtetes Vorbringen (wie ua Leben im gemeinsamen Haushalt mit den Eltern, wirtschaftl Abhängigkeit von den Eltern, die dauernde Sicherung des Unterhaltes) und Bescheinigungsanbieten der Partei voraus. Wenn die bel Beh das - iHa die Voraussetzungen des § 3 Abs 3 leg cit ungenügende - Vorbringen der Bfin während des VerwVerf nicht zum Anlass nahm, zu prüfen, ob ein besonders berücksichtigungswürdiger Fall vorliege und die AufenthaltsBew zur Vermeidung einer besonderen Härte erteilt werden könne, so kann dies nicht als rechtswidrig erkannt werden.

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