§ 6 Abs 2 AufG (Antragstellung; Aufenthalt im Inland oder Ausland; Verstoß gegen Begründungspflicht)
VwGH 19.09.1996, 95/19/0257
Zutreffend rügt der Bf, dass der angef B keine Begründung für die vom Bf im BerufungsVerf bestrittene Tatsachenannahme enthält, er habe sich im Zeitpunkt der durch seinen Vater erfolgten AStellung und auch in der Folge im Inland aufgehalten. Eine solche Begründung kann durch die bloße Behauptung, der von der Beh festgestellte Sachverhalt sei „nachweislich“, nicht ersetzt werden. Ihr Fehlen hindert die Überprüfung der Beweiswürdigung der bel Beh auf ihre Nachvollziehbarkeit und Übereinstimmung mit den Denkgesetzen.