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VwGH 17. 3. 1997, 97/10/0017 (EUROPARECHT)

JudikaturEUROPARECHTZfV 1998/1141ZfV 1998, 505

§ 87 Abs 1 ForstG (Fällungsbewilligung, vom Waldeigentümer zu beantragen; wenn die Fruchtnießung diesem nicht zusteht, Antragsrecht des Fruchtnießers)

§ 87 Abs 2 ForstG (Antragsrecht auch der sonstigen Verfügungsberechtigten)

§ 87 Abs 3 ForstG (Parteistellung des Waldeigentümers in den nach Abs 1 oder 2 nicht auf seinen Antrag eingeleiteten Verfahren)

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