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VwGH 30. 6. 1997, 96/10/0089 (APOTHEKENWESEN)

JudikaturAPOTHEKENWESENZfV 1998/1077ZfV 1998, 488

§ 29 Abs 1 ApG (Haltung einer ärztlichen Hausapotheke, Bewilligung, wenn sich in der Ortschaft keine öffentliche Apotheke befindet; Ausmaß der Öffnungszeiten derselben unmaßgeblich)

VwGH 30. 6 1997, 96/10/0089

Eine öff Apotheke befindet sich iSd § 29 Abs 1 ApG unabh davon in der betr Ortschaft, ob sie iSd § 8 ApG für den Kundenverkehr offengehalten bzw Bereitschaftsdienst versehen wird oder ob sie geschlossen ist. Der G-Geber stellt näml auf die öff Apotheke als Einrichtung und nicht auf die Zeiten ab, in denen sie offengehalten wird; dass es beim Betrieb öff Apotheken auch Zeiten gibt, in denen diese geschlossen sind, stand dem G-Geber durchaus vor Augen.

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