§ 33 Abs 1 HGG (Wohnkostenbeihilfe für Wehrpflichtige, erforderliche Beibehaltung einer eigenen Wohnung, Kostenersatz)
§ 33 Abs 2 HGG („eigene Wohnung“, abgeschlossene Einheit, selbständiger Haushalt; Wohngemeinschaft, gemeinsame Nutzung von Küche, Bad und WC, Kostenersatz, keiner)