Art 6 Abs 1 StGG (Erwerbsausübungsfreiheit, Gesetzesvorbehalt; vom Gesetzgeber und Verordnungsgeber zu beachtende Schranken für Berufsantrittsregeln; Anforderungen an prakt Erfahrungen dürfen nicht prohibitiv sein und nur dem Konkurrenzschutz dienen; Hersteller von Kfz-Kennzeichentafeln)
Art 18 Abs 2 B-VG (Legalitätsprinzip, Verordnungsermächtigung; keine gesetzliche Deckung des § 25c Abs 3 KDV idF 40. Nov im KFG)