§ 14 Abs 2 lit m Krnt GVG 1994 (Rechtserwerb, Versagung der Genehmigung; allgemeines Interesse an der Erhaltung und Schaffung eines wirtschaftlich gesunden mittleren und kleinen landwirtschaftlichen Grundbesitzes; Erwerb durch verstärkungsbedürftigen bäuerlichen Betrieb entspricht Interesse mehr als durch die im Rechtsgeschäft vorgesehene Verwendung; auch unentgeltliche Rechtsgeschäfte erfasst)
VfGH 27.11.1997, B 1292/97