Allgemeines
Art 6 Abs 1 StGG (Erwerbsausübungsfreiheit, Gesetzesvorbehalt; vom Gesetzgeber und Verordnungsgeber zu beachtende Schranken für Berufsantrittsregeln; Anforderungen an praktische Erfahrungen dürfen nicht prohibitiv sein und nur dem Konkurrenzschutz dienen; Hersteller von Kfz-Kennzeichentafeln)