Art 139 Abs 1 B-VG (Verordnungsprüfung; Aufhebung der Verordnung nach Aufhebung der gesetzlichen Grundlage ohne Wiederinkrafttreten früherer Bestimmungen; Flächenwidmungsplan)
Art 140 Abs 7 B-VG (Gesetzesprüfung, Aufhebung, Wirkung; Aufhebung einer auf das Gesetz gegründeten Verordnung)