§ 4 Oö BauO 1976 (Bauplatzbewilligung; Versagung, wenn Bebauungsplan entgegensteht, oder der vorgelegte Plan für die Zwecke der grundbücherlichen Teilung die Grundabtretungsverpflichtung nach § 18 Abs 1 nicht berücksichtigt)
§ 18 Abs 1 Oö BauO 1976 (Bauplatzbewilligung, Abtretung der Grundflächen jenseits der Straßenfluchtlinie bis zur Straßenachse, bei einseitiger Bebaubarkeit bis zur ganzen Breite der Verkehrsfläche)