§ 29 Abs 1 WRG (Feststellung des Erlöschens eines Wasserbenutzungsrechtes, notwendige Vorkehrungen durch den bisher Berechtigten; maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung des Zustandes; Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides)
§ 29 Abs 1 WRG (Feststellung des Erlöschens eines Wasserbenutzungsrechtes, notwendige Vorkehrungen durch den bisher Berechtigten; maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung des Zustandes; Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides)