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VwGH 14. 5. 1997, 96/07/0058 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 1998/914ZfV 1998, 391

§ 29 Abs 1 WRG (Wasserbenutzungsrecht, Feststellung des Erlöschens; gleichzeitige Prüfung der Erforderlichkeit letztmaliger Vorkehrungen)

§ 29 Abs 3 WRG (ebenso, Erforderlichkeit der weiteren Erhaltung der Anlage, Recht auf unentgeltliche Überlassung der vorhandenen Wasserbauten; behördlicher Abspruch darüber uno actu mit der Feststellung des Erlöschens des Wasserbenutzungsrechtes)

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