§ 107 Abs 2 WRG (Partei, die mündliche Verhandlung ohne ihr Verschulden versäumt hat; Nachbringen der Einwendungen binnen zwei Wochen ab Kenntnis der Rechtsberührung durch das Bauvorhaben; kommentarloses Zuschicken der Verhandlungsschrift)
VwGH 08.04.1997, 96/07/0252