§ 5 Abs 2 WRG (Privatgewässer, Nutzungsbefugnisse; bloß obligatorische Nutzungsberechtigung nicht ausreichend; ebensowenig nicht verbücherte Wasserbezugsdienstbarkeit)
§ 12 WRG (bewilligungspflichtiges Vorhaben, Eingriff in bestehende Rechte, Zustimmung des Inhabers des bestehenden Rechtes, Unmöglichkeit der Zurücknahme der in der mündlichen Verhandlung abgegebenen Zustimmung in der Berufung)