§ 5 VVG (Verpflichtung zu Duldung oder Unterlassung oder unvertretbaren Handlung; Vollstreckung, Zwangsstrafe; Bauauftrag, eine Türe versperrt zu halten; Unzulässigkeit der Verhängung der Zwangsstrafe bei Unmöglichkeit, zivilrechtliches Hindernis, keines; gegebenenfalls Unterlassungsklage gegen den Mieter des betroffenen Objektes
VwGH 25.03.1997, 96/05/0112