§§ 56 ff AVG (Bescheide, normative Regelung einer Verwaltungssache; hier bloßes Informationsschreiben, Rechtserzeugung- oder feststellung, keine)
VwGH 22.04.1997, 97/04/0046
Die Erledigung einer VerwBeh ist nur dann ein B, wenn der Inhalt dieser Erledigung in der normativen Regelung einer VerwSache beruht.