§ 38 AVG (Vorfrage, Aussetzung des Verfahrens, Rechtsanspruch, keiner; Wiederaufnahme im verwaltungsgerichtlichen Verfahren)
VwGH 25. 4 1997, 97/02/0111
§ 38 AVG gewährleistet der Partei keinen Anspruch auf Aussetzung des Verf (vgl etwa Walter-Mayer, Grundriss des österr VerwVerfRechts6, Rz 305 und die dort wiedergegebene Jud VwGH). Auch dem VwGG ist eine derartige Verpflichtung auf Aussetzung eines verwbeh Verf im Falle der Stellung eines WA-A an den VwGH nicht zu entnehmen.