§ 71 Abs 1 Z 1 AVG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, bloß minderer Grad des Versehens; Unmöglichkeit wegen Nichtmächtigseins der deutschen Sprache, Berufung zu erheben)
VwGH 21.05.1997, 96/21/0574
§ 71 Abs 1 Z 1 AVG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, bloß minderer Grad des Versehens; Unmöglichkeit wegen Nichtmächtigseins der deutschen Sprache, Berufung zu erheben)
VwGH 21.05.1997, 96/21/0574