§ 64 Abs 2 AVG (aufschiebende Wirkung von Berufungen, Ausschluss bei Dringend-geboten-Sein der vorzeitigen Vollstreckung wegen Gefahr im Verzug; Zeitpunkt der Prüfung des Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzungen)
§ 64 Abs 2 AVG (aufschiebende Wirkung von Berufungen, Ausschluss bei Dringend-geboten-Sein der vorzeitigen Vollstreckung wegen Gefahr im Verzug; Zeitpunkt der Prüfung des Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzungen)