§ 63 Abs 3 AVG (Berufungen, Bescheidbezeichnung, Berufungsantrag, Berufungsgründe; Aussichtslosigkeit der Begründung kein Zurückweisungsgrund)
VwGH 08.04.1997, 96/07/0083
Eine Aussichtslosigkeit der Begründung einer Berufung kann dem Fehlen des in § 63 Abs 3 AVG als Zulässigkeitsvoraussetzung statuierten begründeten BerufungsA nicht gleichgehalten werden. Dass der Bf mit seinem RM-Schriftsatz die mit B der AgrBezBeh vom 4. 1. 1996 verfügte Ergänzung des seinerzeit eingeräumten Bringungsrechtes bekämpfen wollte, lässt sich nicht bestreiten; ob seine Berufungsausführungen dem verfolgten Rechtsschutzziel taugl dienen konnten, wird in der meritor Erledigung seiner Berufung zu beantworten sein. Zur Zurückw der erhobenen Berufung aus dem Grunde des § 63 Abs 3 AVG bestand kein Anlass. Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.