§ 59 Abs 1 AVG (Bescheid, Spruch, deutliche Fassung; Baubewilligung mit Verweis auf Pläne vor Vorlage der Pläne)
§ 9 Abs 6 Sbg BauPolG (Pläne, technische Beschreibungen, einem Bescheid zugrunde liegend; Kennzeichnung; Änderungen im Zuge der Verhandlung; Eintragung in die Unterlagen)