§ 18 Abs 4 AVG (Ausfertigungen; Bezeichnung der Behörde; Nennung der Landesregierung im Spruch, Zeichnung für den Landeshauptmann)
§§ 56, 58 und 59 AVG (Bescheid, Inhalt und Form; Zurechnung zu Behörde; Nennung der Landesregierung im Spruch, Zeichnung für den Landeshauptmann)