§ 22 AVG (Zustellungen, Zustellung zu eigenen Handen, Vorliegen eines besonders wichtigen Grundes; Nichterteilung der Nachsicht vom Befähigungsnachweis, besonders wichtiger Grund, keiner)
§ 16 Abs 1 ZustellG (Ersatzzustellung, Annahme des Aufenthalts an Abgabestelle)