§ 63 Abs 3 AVG (Rechtsschutz, Berufung, begründeter Berufungsantrag, Voraussetzungen)
VwGH 27.05.1997, 96/04/0159
Dem Berufungsschriftsatz der Bf ist bei verständiger Würdigung zweifelsfrei zu entnehmen, dass sie sich gegen die mit dem erstbeh B erteilte gewerberechtl Genehmigung der Änderung der Betriebsanlage wenden und die Abw des diesbezügl A der mitbet Partei anstreben. Es ist auch deutl erkennbar, mit welchen Argumenten sie dieses Begehren begründen zu können meinen. Damit enthält dieser Schriftsatz aber einen begründeten BerufungsA iSd § 63 Abs 3 AVG.