§ 71 Abs 1 Z 1 AVG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, bloß minderer Grad des Versehens, keiner; Hinabrutschen der Berufung hinter den Postabfertigungstisch)
VwGH 30.05.1997, 96/02/0608, 0613
§ 71 Abs 1 Z 1 AVG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, bloß minderer Grad des Versehens, keiner; Hinabrutschen der Berufung hinter den Postabfertigungstisch)
VwGH 30.05.1997, 96/02/0608, 0613