§ 60 AVG (Bescheidbegründung, klare und übersichtliche Zusammenfassung von Ermittlungsergebnissen, Beweiswürdigung und Rechtsfragen; vollinhaltliche Zugrundelegung des Bescheidinhaltes der Erstbehörde ohne Wiederholung durch Berufungsbehörde zulässig)
VwGH 19.03.1997, 96/01/0681